Die ASR konkretisiert die Anforderungen dahingehend, dass die Mindesttemperatur in Arbeitsräumen je nach Schwere der Arbeit. 1 für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit: 19 Grad Celsius, · für körperlich. 2 20 Grad Celsius: · 19 Grad Celsius · 17 Grad Celsius: · 3 Bei leichten Arbeiten im Sitzen muss es am Arbeitsplatz selbst mindestens +20 °C haben. 4 Lufttemperatur. Die Verpflichtung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Maßnahmen gegen Hitze am Arbeitsplatz zu treffen, ist in § 28 AStV festgelegt. Bei Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung besteht eine Obergrenze der zulässigen Lufttemperatur in Arbeitsräumen von 25°C, bei normaler körperlicher Belastung von 24°C. 5 Während der kalten Jahreszeit ist im Büro eine Temperatur zwischen 20 und 24 °C empfehlenswert. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt für Räume in denen Bürotätigkeiten bzw. ähnliche Tätigkeiten ausgeführt werden einen Temperaturbereich von 19 bis 25 °C vor. Um unnötigen Streit und Stress mit bzw. durch Kollegen zu vermeiden, ist. 6 Wärmer sollen es Beschäftigte laut den Regelungen in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen haben. Hier sollte die Temperatur wenigstens 21 Grad betragen. In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, sollen es während der Nutzungsdauer sogar mindestens 24 Grad sein. 7 Bei leichten Arbeiten im Sitzen muss es am Arbeitsplatz selbst mindestens +20 °C haben. Bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen reichen +17 °C, bei schweren Arbeiten reicht eine Temperatur von +12 °C. Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen müssen mindestens +21 °C warm sein, während sie genutzt werden. 8 Temperatur im Büro: Wie kalt darf mein Arbeitsplatz werden? Was die neue Energiesparverordnung vorschreibt. Im September hat das Bundeskabinett eine Energiesparverordnung ausgearbeitet und auf den Weg gebracht. Darin steht, dass öffentliche Gebäude ab Oktober bis auf wenige Ausnahmen nur noch bis 19 Grad beheizt werden dürfen. 9 In Arbeitsräumen (also am Arbeitsplatz selbst) müssen zwischen mindestens +20 °C bei leichten Arbeiten im Sitzen und +17 °C bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen gewährleistet sein. Bei schweren Arbeiten ist dagegen eine Temperatur von +12 °C noch ausreichend. In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen. arbeitsstättenverordnung temperatur lagerhalle 10