Mit Auslaufen der SARS-CoVArbeitsschutzverordnung am 2. Februar besteht für die Arbeitgebende keine. 1 Das BMAS sorgt mit vielen Maßnahmen dafür, dass Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen gut durch die Corona-Krise kommen. Hier finden Sie Informationen. 2 Ab März keine Test- und Maskenpflicht mehr. Fast überall entfallen die Testpflicht sowie die Maskenpflicht vorzeitig zum 1. März. Das teilte das. 3 Testpflicht in Betrieben – Was Arbeitgeber aus arbeitsrechtlicher Sicht Dürfen Unternehmen den Zutritt zum Werksgelände ohne Coronatest verweigern? 4 Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist zum 2. Februar vorfristig ausgelaufen. Das Bundesarbeitsministerium hat stattdessen Empfehlungen zum Arbeitsschutz veröffentlicht. Der erleichterte. 5 Wozu sind die Arbeitgeber nun verpflichtet? Alle Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich zu Hause arbeiten, müssen in ihren Betrieben regelmäßig einen Corona-Test angeboten bekommen. Die. 6 Das Bundesarbeitsgericht hat nun bestätigt, dass Arbeitgeber Corona-Tests für ihre Beschäftigten anordnen dürfen (BAG v. , Az. 5 AZR 28/22). Er könne dazu berechtigt sein, um seine arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen umzusetzen. Grundlage sei jedoch ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept. 7 Die wichtigsten Informationen zu Corona-Tests im Überblick. Seit 1. März bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose Corona-Tests. Was hat sich zum 1. März in der Testverordnung geändert. 8 Damit sind sie auch im Hinblick auf Corona zu Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Wenn Beschäftigte, die positiv getestet sind, nun an den Arbeitsplatz kommen, müssen sie dort verpflichtend bei ihrer Tätigkeit eine Maske tragen. Arbeitgeber müssen ihr Hygienekonzept entsprechend an die neuen Bedingungen anpassen. 9 Juni , Uhr. Das Bundesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt, nach dem Arbeitgeber die Durchführung von Corona-Tests anordnen können. Arbeitgeber hätten eine Fürsorgepflicht. 10