Rentenversicherungspflicht für selbständige mit mehreren auftraggebern

Allerdings können unterschiedliche selbständige Tätigkeiten zu einer Mehrfachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung führen (z. B. Gewerbetreibende. 1 Üben Sie mehrere selbstständige Tätigkeiten aus, kann eine Mehrfachversicherungspflicht entstehen. Ein gewerbetreibender Handwerker, der nebenher noch. 2 Selbständige, die nur für einen Auftraggeber tätig sind, können versicherungspflichtig sein. Ob es sich hierbei tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit. 3 Sind Sie als Solo-Selbständiger rentenversicherungspflichtig? sollten streng darauf achten, tatsächlich mehrere Auftraggeber zu haben. 4 Mit den fünf Jahren haben Sie zudem die Wartezeit für eine Hinterbliebenenrente für Ihre Angehörigen erfüllt. Für den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung benötigen Sie grundsätzlich drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. 5 Dezember eine selbständige Tätigkeit ausgeübt haben, in der sie nicht rentenversicherungspflichtig waren und nach diesem Zeitpunkt gemäß § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig werden, unter bestimmten Voraussetzungen von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. 6 Abhängig von einem Auftraggeber sind Sie vor allem dann, wenn Sie mit den Aufträgen dieses Unternehmens oder dieser Person fünf Sechstel Ihrer Einnahmen generieren. Allerdings gibt es die Möglichkeit, als Existenzgründer für drei Jahre von der Versicherungspflicht befreit zu werden. 7 Selbständige, die obligatorische Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind und. Selbständige, bei denen die Rentenversicherungspflicht von der Anzahl der Beschäftigten abhängt. Die Rentenversicherungspflicht greift für die angehörigen dieser beiden Fallgruppen nur dann nicht, wenn sie gemäß § 5 SGB VI versicherungsfrei sind. 8 Selbstständige mit nur einem Auftraggeber: Arbeiten Selbstständige und Freiberufler nur für einen Auftraggeber und beschäftigen selbst keine Arbeitnehmer, gelten Sie als versicherungspflichtig. Hausgewerbetreibende: Hausgewerbetreibende sind gesetzlich in der Rentenversicherung versichert. 9 Selbstständige mit einem Auftraggeber; Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer. Vergewissern Sie sich in jedem Fall, ob Sie als Selbstständiger der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen. Achtung: Durch die Einführung der sogenannten Flexi-Rente gilt auch für Rentner, die seit dem 1. Januar eine volle Altersrente neu. rentenversicherungspflicht selbstständige 10