Was ist ein terminus technicus

Ein Terminus ist eine definierte Benennung für einen Begriff innerhalb der Fachsprache eines Fachgebietes. Synonyme dazu sind auch Term oder Terminus technicus. Terminus kann allerdings neben der rein sprachlichen Benennung auch den. 1 Genitiv Singular: Terminus technicus · Nominativ Plural: Termini technici ·. 2 [1] Wort, das von Fachleuten für einen bestimmten Sachverhalt benutzt wird. Synonyme: [1] Fachwort, Fachausdruck, Fachbegriff. Oberbegriffe: [1] Wort. 3 Terminus technicus (Deutsch). Wortart: Wortverbindung, Wortart: Substantiv, (männlich). Bedeutung/Definition. 1) Wort, das von Fachleuten für einen. 4 Als terminus technicus ist Kabbala heute ein wissenschaftlicher Sammelname für verschiedene Traditionen der jüdischen Mystik, der sich als Selbstbezeichnung der Kabbalisten seit dem Jahrhundert eingebürgert hat. 5 Bei dem Begriff des Erfüllungsgehilfen handelt es sich um einen terminus technicus aus dem Zivilrecht. Ein Erfüllungsgehilfe i.S.d. § BGB ist jede Person, die mit Wissen und Wollen des Schuldners zur Erfüllung einer seiner – aus einem bestehenden (gesetzlichen oder vertraglichen) Schuldverhältnis – obliegenden Verbindlichkeit als. 6 Sie nennen uns „Christen", weil das der Terminus technicus ist, um unsere Religion zu definieren. They call us Christians because that's the technical term to define our religion. Kollaboration ist ein wissenschaftshistorischer Terminus technicus. In the history of sciences, collaboration is a "terminus technicus ". 7 Dabei ist zu bedenken, dass "maschinelle Moral" (wie "moralische Maschine") einfach ein Terminus technicus ist, wie eben "künstliche Intelligenz". Der Begriff der Algorithmenethik wird teilweise synonym, teilweise eher in der Diskussion über Suchmaschinen und Vorschlagslisten sowie Big Data verwendet. 8 Der Anspruch bzw. die Anspruchsgrundlage sind speziell im juristischen Bereich von zentraler Bedeutung (zu Marketingaspekten vgl. bei Anspruch), insofern ist Anspruch ein terminus technicus des Gesetzes (vgl. die Legaldefinition in § I BGB). Nach § I BGB ist ein Anspruch das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. 9 Ein Terminus, seltener auch Terminus technicus (Genus der; Pl. Termini bzw. Termini technici), ist eine definierte Benennung für einen Begriff innerhalb der Fachsprache eines Fachgebiets. Dies entspricht der Verwendung, an die ich gewöhnt bin. terminus technicus mehrzahl 10